QUALITÄTSSICHERUNG    in der    HOMÖOPATHIE

 

SICHERHEIT DURCH QUALITÄTSSTANDARDS

Der Begriff „Homöopathie“ ist nicht geschützt. Für Ärzte regelt die Bundesärztekammer die Verwendung des Begriffs „Homöopathie“ als Zusatzbezeichnung zum Facharzt. Heilpraktiker können dieses Heilverfahren ohne besonderen Nachweis in die Liste ihrer Behandlungsmethoden aufnehmen. Therapeuten, die sich eng an den Vorgaben des Begründers der Homöopathie, C.F.S. Hahnemann orientieren, bezeichnen sich als klassische Homöopathen. Auch dieser Begriff ist nicht geschützt.

Um Patienten in dieser Situation ein hohes Maß an Sicherheit und optimale Heilungschancen durch kompetente Behandlung zu ermöglichen, haben die Homöopathie-Fachgesellschaften Deutschlands unter dem Dach des BKHD e.V. (Bund klassischer Homöopathen Deutschlands) in intensiver Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten Qualitätsstandards für Aus– und Weiterbildung in der Homöopathie erarbeitet. 

Die Ergebnisse aus diesen Qualitätskonferenzen sind unter dem Titel Qualifikationsrichtlinien für die klassische Homöopathie + Ethikrichtlinien“ erschienen. (2. Auflage ISBN 3-9809242-0-3).

 

ZENTRALES THERAPEUTENREGISTER

Für langjährig praktizierende Homöopathen wurde ein transparentes Überprüfungsreglement erarbeitet, in dem die Therapeuten ihre Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen mussten. Alle Unterlagen wurden anonymisiert, von einer Kommission überprüft und lückenlos für eine externe Einsichtnahme archiviert. Homöopathen, die ihre Ausbildung während der Übergangsfrist absolvierten, konnten sich bei der Erfüllung der Ausbildungskriterien und Verpflichtung zu Supervision ebenfalls qualifizieren. Diese Übergangsregelung war notwendig, um erstmals einen einheitlichen Standard in Aus– und Weiterbildung zu definieren.

Nach Auslaufen der Übergangsregelung umfasst das zentrale Therapeutenregister inzwischen rund 700 Adressen überprüfter qualifizierter Homöopathen in Deutschland und der Schweiz. Diese sind im Besitz eines Zertifikats und Qualitätsstempels. Für alle registrierten Homöopathen gelten nun folgende Anforderungen:

• Approbation als Arzt/Ärztin oder Zulassung als Heilpraktiker

• Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathiestudium

    (= 550 Std. Kontaktstudium in der Schule + 1250 Std. angeleitetes Heimstudium/Unterrichtsstunde = 45 Min.)

    und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung.

• Bestehen einer bundesweit einheitlichen dreitägigen zentralen Homöopathie-Prüfung.

• Verpflichtung zur dreijährigen Supervision (mit ausführlicher Dokumentation von 6 supervidierten Praxisfällen).

• Verpflichtung zur Fortbildung: 30 Stunden pro Jahr in Homöopathie und 8 Stunden pro Jahr in Klinik.

    Die Nachweise werden der Qualitätskonferenz alle zwei Jahre eingereicht , geprüft und zur Einsichtnahme archiviert.

• Verpflichtung zur Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie - nach bestem Wissen und Können

    (ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel: Einzelmittelverordnung,

    ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen).

• Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien

 

VERBRAUCHERSCHUTZ - PATIENTENSCHUTZ

Die transparente Umsetzung der Qualifikationsstandards in der Qualitätskonferenz des BKHD schützt Patientinnen und Patienten, die klassisch homöopathisch behandelt werden wollen. Sie können sicher sein, dass die Therapeuten, die im zentralen Register stehen, über solide, überprüfte Kenntnisse verfügen. Die hohen bundesweit gültigen Qualitätsstandards werden das Ansehen und die Anerkennung der Homöopathie weiter fördern. Mit diesem hohen Niveau in der homöopathischen Aus– und Weiterbildung kommen wir unserem gemeinsamen Ziel wieder ein Stück näher: Die Homöopathie soll als kostengünstige, effektive und ganzheitliche Therapieform den Stellenwert im Gesundheitswesen erhalten, der ihr zusteht.

 

Adressen qualifizierter Homöopathinnen und Homöopathen

finden Sie nach Postleitzahlen sortiert im Internet unter:

www.homoeopathie-qualitaetssicherung.de/adressen.html

 

Weitere Flyer: „Homöopathie, Ihre Anwendung, Ihre Therapeuten“, „Selbstbehandlung in der Homöopathie“, und „Homöopathie in der Presse“ finden Sie unter: www.bkhd.de

 

 

Qualitätskonferenz des BKHD

Geschäftsstelle

c/o Gabriele Hanewacker

Am Sportplatz 1

85445 Oberding-Schwaig

Telefon 08122/ 95 99 388

Fax 08122/ 95 99 389

 

 

Geschaeftsstelle@bkhd-zweckbetrieb.de

www.homoeopathie-qualitaetssicherung.de